Kosten
Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dennoch kann es als gesetzlich Versicherter sinnvoll sein, bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden.
Eine Erstattung durch Private Krankenkassen kann ganz oder teilweise erfolgen. Dies hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.
Für gesetzlich versicherte werden Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz oder teilweise erfolgen.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung.
Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie
Ich bin bemüht, Ihnen schnellstmöglich einen Termin zu ermöglichen, damit Sie umgehend Hilfe erhalten.
So entstehen für Sie keine langen Wartezeiten und kein bürokratischer Aufwand mit der Krankenkasse.
Das therapeutische Vorgehen ist nicht reglementiert und bedarf keiner Anträge und Genehmigungen.
Ihre Krankenkasse erhält von mir keine Diagnose einer psychischen Störung.
Mein Honorar können Sie als Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen/ Aufwendungen für Gesundheit) steuerlich geltend machen.
Meine Leistungen sind nach der Behandlung in bar zu bezahlen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung.
Einzelsitzung: 60 Euro/ 60 Minuten
Paarberatung: 120 Euro/ 90 Minuten
EMDR- Behandlung: 80 Euro/ 60 Minuten
Onlineberatung: 60 Euro/ 60 Minuten
Soziales Honorar: Wenn Sie den üblichen Stundensatz nicht aufbringen können, sprechen Sie mich an.